Die Bedienung von IT-Anwendungen, auch für Menschen mit Einschränkungen, wird zunehmend durch gesetzliche Vorschriften geregelt. Unternehmen müssen sich dieser annehmen und ihr Verständnis für Nutzer sensibilisieren. Bei allen Themen der Barrierefreiheit in Ihren Projekten unterstützen wir Sie.
Digitaler Zugang für alle
Zielgruppen erschließen und Gleichberechtigung fördern
Ob am Arbeitsplatz oder auf öffentlich zugänglichen Webseiten: Die Benutzer entscheiden
über den Erfolg von Software-Anwendungen. Bei der Entwicklung solcher Anwendungen ist
es nicht immer einfach aus der Sicht des Nutzers zu denken und alle Ansprüche zu berücksichtigen.
Unsere Berater bringen die Benutzersicht in Ihr Projekt und gewährleisten dadurch eine hohe
Nutzungsqualität. Mit Barrierefreiheit optimieren Sie Ihre Software und sorgen so für die Zugänglichkeit
aller Benutzergruppen.
· Prüfung der Barrierefreiheit von Applikationen (Web, Mobile, Software, Dokumente)
· Konformitätsaudits zur Barrierefreiheit gemäß EU 2016/2102, BITV 2.0, EN 301 549, WCAG 2.1
· Entwicklungsbegleitende Beratung und Konzeption zur Barrierefreiheit und Usability
· Erstellung von Konzepten und Dokumentationen zur Barrierefreiheit
· Schulungen zur Barrierefreiheit (von Sensibilisierungsveranstaltungen bis Spezialtrainings für Tester, Entwickler, Designer oder Barrierefreiheitsexperten)
· Analyse und Beratung zur Prozessreife für die Barrierefreie Entwicklung
Der Kontext ist entscheidend. Die Bedürfnisse jedes Menschen sind abhängig von seinen Fähigkeiten und Erfahrungen. Darum ist das Einbeziehen der Benutzer in den Gestaltungsprozess essentiell für ein erfolgreiches Interface.
André Meixner, Leiter User Centered Test
Online-Seminar zum European Accessibility Act
Der European Accessibility Act (EAA) ist eine neue EU-Richtlinie, die alle Wirtschaftsakteure Europas zu mehr Barrierefreiheit bei Produkten und Dienstleistungen verpflichtet. In der von DIN und Bitkom veranstalteten Online-Konferenz am 23.06.2020 leitete Immaculada Placencia Porrero als Vertreterin der Europäischen Kommission die Konferenz mit Ihrer Keynote ein. Sie stellte die Ziele und Inhalte des EAA vor. Dr. Mirka Senke vom deutschen Bundesministerium für Arbeit und Soziales berichtete dann von den Fortschritten der Umsetzung der europäischen Richtlinie in das deutsche Recht. Anschließend gaben Thorsten Katzmann (IBM Deutschland) und Anne-Marie Nebe (T-Systems Multimedia Solutions GmbH) Einblicke in die EU-Normen, die im Bezug zum EAA stehen. Den Ausblick und den Hinweis auf die ins nächste Jahr verschobene Präsenzveranstaltung gab Klaus-Peter Wegge (Siemens AG).
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"Wie barrierefrei ist Deutschland?"
User-Guide
Barrierefrei in die digitale Welt
Die Digitalisierung gibt uns die Chance, allen Menschen einen Zugang zu allen Facetten
unserer digitalen Welt zu geben. Barrierefreie und ergonomische Informationstechnologie als
ein Teil von digitaler Zuverlässigkeit stellt sicher, dass alle digitalen Informationen und Verfahren,
von allen Nutzern wahrgenommen, bedient und verstanden werden können; egal ob im öffentlichen
oder privaten Raum oder im Arbeitsumfeld. Welche gesetzlichen Anforderungen gilt es dabei zu
beachten? Und was bedeuten diese konkret für Ihr Unternehmen? Die Antworten bekommen Sie
in unserem User Guide.
Die 15 größten Versicherungen Deutschlands im Test
Die Internetpräsenzen sind in Zeiten der Digitalisierung im Konkurrenzkampf um die Gunst der Verbraucher oft ein Differenzierungsmerkmal – das betrifft auch und vor allem Versicherungen. Doch viele Webangebote bleiben Menschen mit Behinderung aktuell verwehrt, da sie nicht ausreichend oder nur mangelhaft barrierefrei aufbereitet sind.
Online-Shops sind für Käufer inzwischen ebenso wichtig geworden wie die Ladenfilialen vor Ort. In einigen Branchen haben Online-Shops sogar einen höheren Stellenwert erlangt. Gerade Kleidung kaufen die Deutschen am
liebsten online (siehe faz.net: „Wie die Deutschen einkaufen“). Auch Bücher,
Musik und DVDs liegen beim Online-Kauf weit vorn. Ob Shopping-Plattform
oder Spezial-Shop: Oft gibt es Wettbewerber, von denen man sich abheben
will.
Die German UPA verlieh den diesjährigen Usability Achievement Award an Anne-Marie Nebe (Accessibility und Usability Expertin, T-Systems Multimedia Solutions GmbH). Eine Auszeichnung, die Verbandsmitgliedern gilt, die den Zielen der German UPA in besonderem Maße nachgekommen sind.
Welche Gesetze und Richtlinien gibt es? Wie können Sie eine barrierefreie IT in Ihrem Unternehmen umsetzen? Einen aktuellen Überblick mit spannenden Erkenntnissen und hilfreichen Tipps für die Umsetzung liefert unser User Guide.
Als Landesbehörde des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) zuständig für die sozialen Leistungen des Freistaats. Dazu gehören etwa die Umsetzung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, die Förderung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung am Arbeits- und Berufsleben sowie die Kinder- und Jugendhilfe. Damit alle Bürger*innen Zugang zu den Informationen und Anträgen des ZBFS haben, ist eine barrierefreie Gestaltung der Website unerlässlich.